Kleine Arche Don Camillo

Wir helfen Katzen 

Informationen zur Kastration von Katzen

In den letzten Jahren und insbesondere seit der Coronakrise hat die Zahl der Straßenkatzen deutschlandweit dramatisch zugenommen. Sie leben meist im Verborgenen und werden in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Da die Tierheime schon längst ihre Aufnahmekapazität erreicht haben, werden immer mehr Hauskatzen ausgesetzt und die Zahl der Streuner nimmt immer weiter zu. Alle Straßenkatzen stammen von unkastrierten Hauskatzen ab. Es handelt sich um domestizierte Tiere, die auf die Hilfe des Menschen angewiesen sind. Laut Erhebungen des Deutschen Tierschutzbundes sind Straßenkatzen i.d.R. unterernährt. Mehr als die Hälfte der aufgegriffenen Streuner sind ernsthaft krank. Dreiviertel der Katzenwelpen werden keine 6 Monate alt. Abhilfe schafft hier langfristig nur eine Katzenkastrationspflicht.

Den gesamten Report des Deutschen Tierschutzbundes können sie hier nachlesen.

Eine bundesweite Kastrationspflicht ist aktuell nicht vorgesehen. Die für Tierschutz zuständigen Bundesländer haben die Verantwortung an ihre Landkreise und Gemeinden delegiert.

In Bayern gibt es aktuell nur einzelne Kreisverwaltungsbehörden, die eine Katzenkastrationsverordnung erlassen haben. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz stellt hier Informationsmaterial zur Verfügung.

Den bayerischen Landkreisen werden Verfahrenswege zum Erlass einer Katzenkastrationsverordnung aufgezeigt. Unter anderem müssen Zahl und Gesundheitszustand der aufgegriffenen Straßenkatzen über 2 bis 3 Jahre dokumentiert werden. Eine entsprechende Vorlage steht hier zum download bereit.